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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines, Geltungsbereich

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die Immobile-Hessen angebotene Immobilien Marketing von Miet- und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt.

§ 1 Immobile-Hessen Dienstleistungen

Bei Angeboten wird Immobile-Hessen die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposes online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt Immobile-Hessen. Immobile-Hessen ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Immobile-Hessen behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

§ 2 Angaben der Anbieter

Der Anbieter verpflichtet sich, die an Immobile-Hessen übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und Immobile-Hessen unverzüglich zu informieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar ist. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält Immobile-Hessen von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Immobile-Hessen geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

§ 3 Angebotsgestaltungen

Angebotsgestaltungen die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und werden nach einmaliger Ankündigung von uns gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B.:

Falsche und / oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse
Exposés als Werbefläche für das eigene Unternehmen zu missbrauchen
Suchende durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot aufmerksam zu machen.

Solche Angaben stellen eine Manipulation unserer Suchmaschine dar. Viele Suchende werden durch diese Art des Vorgehens verwirrt und getäuscht.

§ 4 Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit

Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Anbieter trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.

§ 5 Verwendung der durch Immobile-Hessen vermittelten Informationen

Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.

§ 6 Ausdrücklicher Hinweis bei Courtageverlangen

Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage und den Courtageberechtigten nennen.

§ 7 Versendung ergänzender Informationen und Angebote

Immobile-Hessen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anbietern und Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf, Ankauf, Vermietung oder Anmietung stehen, zu übermitteln.

§ 8 Speicherung von Daten

Die von dem Kunden an Immobile-Hessen gegebenen Daten werden von Immobile-Hessen zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Immobile-Hessen wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten. § 33 Bundesdatenschutzgesetz

§ 9 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche gegenüber von Immobile-Hessen sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 634 Nr.3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr.4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr.2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von Immobile-Hessen zur Verfügung gestellten Softwaretools für den Immobilienanbieter auf regulärem Wege möglich ist.

§ 10 Haftung

Jegliche Haftung von Immobile-Hessen auf Schadensersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,

für die Haftung wegen Vorsatzes,

wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Immobile-Hessen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht,

wenn ein Schaden durch Immobile-Hessen grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,

für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind (Kardinalpflichten),

soweit Immobile-Hessen eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat

für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Jegliche Haftung von Immobile-Hessen auf Schadensersatz bei Ausfall des Serverdienstes, die durch Umstände entstanden sind die Immobile-Hessen nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

§ 11 Vergütung/Leistungszurückhaltung

Die Preise für die einzelnen Immobile-Hessen-Dienstleistungen richten sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste.

Im Fall einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste, welche am ersten Tage der hinzutretenden Vertragslaufzeit gilt. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Immobile-Hessen vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Immobile-Hessen entstehen, werden weiter belastet.

§ 12 Kündigung

Kündigungen haben schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen.

§ 13 Gerichtsstand

Ist der Anbieter Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist der Sitz von Immobile-Hessen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Hanau.

§ 14 Änderung dieser AGB

Immobile-Hessen behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Immobile-Hessen wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


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